2. Deutsche Gesetzgebung und Strategien zur Energiewende

Deutschland hat das Pariser Abkommen sowie die rechtlichen Vorgaben der EU vor allem mit dem Klimaschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Es definiert rechtlich verbindlich die folgenden Ziele und Maßnahmen:

  • Dekarbonisierung: Bis 2045 soll Deutschland keine Treibhausgase mehr ausstoßen.
  • Zwischenziele sind für 2030 festgelegt (Höchstmenge 438 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent, was einer Reduktion von 65% bezogen auf das Jahr 1990 entspricht) und für 2040 (Reduktion um 88% bezogen auf 1990).
  • Sektorziele: für die Jahre 2020 bis 2030 sind die zulässigen Emissionsmengen auf einzelne Wirtschaftszweige aufgeteilt (siehe Tabelle).
  • Monitoring und Gegenmaßnahmen: Das Umweltbundesamt erstellt auf der Basis aktueller Daten jährlich eine Prognose, inwieweit voraussichtlich in den einzelnen Sektoren die Ziele bis 2030 erreicht werden. Das jeweils fachlich zuständige Bundesministerium ist verpflichtet, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, wenn sich bei der Prognose ergibt, dass die Ziele in einem Sektor voraussichtlich nicht erreicht werden können.
Tabelle mit zulässigen CO₂-Emissionen 2020–2030 für Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall.
Tabelle mit zulässigen CO₂-Emissionen 2020 - 2030 für Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall.
Quelle: Klimaschutzgesetz, Anlage 2a. Erläuterung CO2-Äquivalent: Methan und andere Treibhausgase werden hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Treibhauseffekt vergleichbare CO2-Mengen umgerechnet.
 

Neben dem Klimaschutzgesetz gibt es eine Reihe weiterer Festlegungen und Instrumente, die für die Energiewende relevant sind. Dazu gehören etwa das Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches die Einspeisung von regenerativem Strom in die Netze regelt; das Gebäudeenergiegesetz und das Gesetz zum Erneuerbaren Heizen, welche Festlegungen für den Gebäudesektor treffen, sowie das kommunale Wärmeplanungsgesetz, welches einen wichtigen Rahmen für die Dekarbonisierung der städtischen Wärmeversorgung bietet (siehe nächste Lektion).