Kurs: Grundlagen und Perspektiven der Energiewende | OnCourse UB

  • Lektion 5

    • Bedenken in Umwelt- und Naturschutz

      On-Shore WEAs

      Flächen
      Für die Errichtung einer WEA werden je nach Größe ca. 100m2 für das Fundament versiegelt. Insgesamt werden zwischen 350 und 600m2 an Fläche für eine WEA benötigt. D.h. diese Fläche muss, wenn die WEA in einem Wald aufgestellt wird, gerodet werden und danach baumfrei bleiben. Äcker und Weiden können jenseits des Fundaments weiterhin normal genutzt werden. Auch Zuwegungen müssen für die Errichtung und die Wartung von WEAs geschaffen werden, wenn diese nicht vorhanden sind.

      Tierarten
      Ein primärer Kritikpunkt von Menschen die im Naturschutz aktiv sind, ist die Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen, die durch WEA gefährdet sind. Die Gefährdung besteht darin, dass die Tiere im Flug mit den Rotoren kollidieren. Zu den kollisionsgefährdeten Vogelarten zählen unter anderem folgenden Arten (Quelle: Umweltministerkonferenz, 2020):

      Viele dieser kollisionsgefährdeten Arten sind auf der roten Liste für gefährdete Tierarten eingetragen. Die benannten Vogelarten sind natürlich nicht an allen potentiellen Standorten heimisch. Dafür gibt es auch andere Arten, die hier nicht benannt wurden und an bestimmten Standorten durch WEAs eingeschränkt werden. Neben dem Kollisionsrisiko besteht auch das Problem, dass durch die Installation der WEA einige Vogelarten den Standort nicht mehr bewohnen können, weil in der Umgebung Bäume gefällt werden oder die Landschaft andersartig verändert wird. Dadurch kann der ursprüngliche Lebensraum zerstört werden oder die Tiere werden verdrängt, weil sie zu scheu sind, um in der Nähe der Anlage zu leben.  Dieselben Probleme gelten auch für verschiedene Fledermausarten (z.B. Abendsegler, große Bartfledermaus, Mückenfledermaus, etc.).

      Prinzipiell gilt in Deutschland ein Tötungs- und Verletzungsverbot für Tiere, welches im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben ist und auch beim Bau von WEA berücksichtigt werden muss.

      Regelungen für WEA

      Die Regelungen hierzu waren und sind teils unübersichtlich und uneinheitlich. Oft gehen lange Planungs- und Prüfungsphasen dem Bau von WEA voraus. Um den Ausbau der Windenergie zu erleichtern, wurde deswegen 2022 das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Um mögliche Schäden insbesondere für die Avifauna (also Tiere, die Fliegen) zu erfassen, werden vor dem Bau von WEA die Arten der Umgebung und eventuelle Nistplätze erfasst. Basierend auf den Ergebnissen müssen WEA in bestimmten Abständen zu Brutplätzen besonders schützenswerten Arten gebaut werden. Dies können 3 km im Falle von Adlern, oder 500 bis 1000 Meter für die meisten anderen der oben aufgeführten Vogelarten sein.  Es werden aber auch Auflagen für den Betrieb der WEA erlassen, wenn in der Umgebung als schutzwürdig definierte Arten leben. Dann werden die Anlagen in bestimmten Zeiträumen pauschal abgeschaltet. Die Festlegungen für solche Abschaltzeiten werden noch intensiv diskutiert und in der Wissenschaft diskutiert. Die Zeiten, in denen eine Abschaltung zu einem deutlich verringerten Kollisionsrisiko führt, hängen von den zu schützenden Arten und anderen Umständen ab. Zum Beispiel werden in Zeiten von Mahd oder Ernte von Grün oder Ackerland die Windkraftanlagen für mehrere Tage abgeschaltet, weil diese Aktivitäten Arten wie den Rotmilan anziehen und zu einer erhöhten Flugaktivität führen (vgl. Lüttmann (2024)).  Aber auch zur Paarungs- oder Brutzeit der Arten können zu bestimmten Tageszeiten die Anlagen abgeschaltet werden, um eine Kollisionsrisiko zu vermindern. Es gibt auch Einrichtungen, die eine automatische Abschaltungen, basierend auf Kameradetektion von Flugaktivitäten oder Tönen von Fledermäusen, herbeiführen (vgl. Lindemann et al. (2018)).

    • Off-Shore WEAs
      Off-Shore Anlagen unterscheiden sich in ihren Auswirkungen auf die Umwelt zum Teil stark von On-Shore Anlagen. Die Beeinträchtigung, besonders von Zugvögeln, ist bei diesen Anlagen ein ähnliches Problem wie an Land, hier sind natürlich nur einfach andere Arten betroffen und diese Arten brüten auch nicht im Meer. Dazu kommen aber noch eine Reihe weiterer Aspekte die in folgender Abbildung zusammengefasst sind (Quelle: (DCCEEW, 2023)):
    • Die beschriebenen Auswirkungen werden in Deutschland insbesondere in der Nordsee diskutiert, wo mit dem Wattenmeer ein besonders schützenswertes Biotop betroffen ist.