Windkraftanalagen können die Gesundheit von Menschen beeinflussen, wenn diese zu
nah an Wohnorten stehen. Die Hauptprobleme sind dabei Geräuschemissionen,
Schatten, Lichtemissionen durch die Markierung der Anlagen und Eiswurf (vgl. Bunz et al. (2016)). Schattenwurf und Eiswurf
sind nur in unmittelbarer Nähe von WEAs relevant, wo keine Bebauung vorhanden
ist, aber das Naturerlebnis für Menschen verändert ist, die sich in der Nähe
der Anlagen aufhalten. Besonders häufiger Kritikpunkt ist die
Geräuschbelastung. WEAs verursachen Geräusche, die als „Rauschen“ oder
„Wuschen“ beschrieben werden und je nach Drehgeschwindigkeit und Richtung stark
variieren können. Diese Geräusche sind nicht nur in ihrer Gesamtlautstärke
messbar in Dezibel (db) unangenehm, sondern auch wegen eines Phänomens, dass
sich Amplitudenmodulation nennt und dazu führt, dass Menschen die Geräusche als
unangenehm wahrnehmen (vgl. Schmitter et al. (2021)). In unmittelbarer Nähe eine
WEA klingt das so:
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Im
sogenannten Immissionsbereich, ca. 800m bis 1000m entfernt von einer WEA, kann
je nach Windrichtung eine WEA noch deutlich hörbar sein. Zur Einordnung:

Für den Schutz vor Geräuschbelastungen gibt es allgemein
eine Verwaltungsvorschrift, die die Lärmbelastung in verschiedenen
Siedlungsformen (z.B. Wohn- oder Gewerbegebieten) regelt. In Wohngebieten darf
die Lärmbelastung nachts nicht größer als 35 db sein. Dies muss bei der
Genehmigung von WEAs berücksichtigt werden.