Kurs: Grundlagen und Perspektiven der Energiewende | OnCourse UB

  • Lektion 4

    • Konflikte mit Gesellschaft und Naturschutz

      Die Errichtung von Kraftwerken geht oft mit Bedenken und Konflikten mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen einher. Bei der Errichtung von WEA kommt hinzu, dass hier eine große Zahl an Anlagen benötigt wird, die dezentral in der Landschaft verteilt werden müssen und diese durch ihre Größe und Mechanik Besonderheiten mit sich bringen. Defacto entfällt ein Großteil der Konflikte beim Ausbau Erneuerbarer Energien auf die Windkraft. Dies liegt auch daran, dass sie die Technologie mit der größten Verbreitung unter den Erneuerbaren ist (vgl. Colell et al. (2022)). Es steht allgemein das politische und gesellschaftliche Interesse und auch das finanzielle Interesse von Investoren und Energiefirmen am Ausbau der Windenergie, der auch in der breiten Gesellschaft eine große Unterstützung erfährt, den spezifischen Interessen an den verschiedenen Standorten gegenüber. Hier können Privatpersonen, aber auch Kommunen und Naturschutzverbände Einwände gegen die Errichtung von WEA vorbringen und durchsetzen. In der Abbildung ist die Verteilung solcher Konflikte zwischen den verschiedenen Technologien der Erneuerbaren Energien dargestellt (X-Achse in %).

      (Bild: Colell et al. (2022))

      Bei den Konflikten kann dabei zwischen Bedenken des Naturschutzes und anderen gesellschaftlichen Themen, wie dem ästhetischen Erscheinungsbild der Landschaft, der Gesundheit oder wirtschaftlichen Belangen, unterschieden werden. Zur Vertretung dieser Interessen haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen gegründet, die bemerkenswerter Weise dort besonders häufig sind, wo es nur wenige WEAs gibt.

      Neben den Konflikten rund um den Naturschutz (auf die in der nächsten Lektion noch einmal eingegangen wird) - die im weiteren Sinne natürlich auch gesellschaftliche Konflikte sind, weil hier auch gesellschaftliche Gruppen unterschiedliche Perspektiven und Interessen einbringen -  gibt es noch weitere Anlässe für gesellschaftliche Konflikte. Es kann verallgemeinert von ästhetischen, ökonomischen und Gesundheitskonflikten gesprochen werden:

      Für die ästhetischen Argumente wird angegeben, dass der Bau von Windkraftanlagen zu einer Veränderung der Natur- und Kulturlandschaft führe und diese dadurch an Attraktivität verliere. Häufig wird darauf verwiesen, dass dadurch auch die Attraktivität der Region für den Tourismus nachlasse. Diese ästhetische Verschlechterung führt manchen Orts zu realen Wertverlusten von Immobilien, aber auch zu Einbußen im Tourismus.

      Windkraftanalagen können die Gesundheit von Menschen beeinflussen, wenn diese zu nah an Wohnorten stehen. Die Hauptprobleme sind dabei Geräuschemissionen, Schatten, Lichtemissionen durch die Markierung der Anlagen und Eiswurf (vgl. Bunz et al. (2016)). Schattenwurf und Eiswurf sind nur in unmittelbarer Nähe von WEAs relevant, wo keine Bebauung vorhanden ist, aber das Naturerlebnis für Menschen verändert ist, die sich in der Nähe der Anlagen aufhalten. Besonders häufiger Kritikpunkt ist die Geräuschbelastung. WEAs verursachen Geräusche, die als „Rauschen“ oder „Wuschen“ beschrieben werden und je nach Drehgeschwindigkeit und Richtung stark variieren können. Diese Geräusche sind nicht nur in ihrer Gesamtlautstärke messbar in Dezibel (db) unangenehm, sondern auch wegen eines Phänomens, dass sich Amplitudenmodulation nennt und dazu führt, dass Menschen die Geräusche als unangenehm wahrnehmen (vgl. Schmitter et al. (2021)). In unmittelbarer Nähe eine WEA klingt das so:

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      Im sogenannten Immissionsbereich, ca. 800m bis 1000m entfernt von einer WEA, kann je nach Windrichtung eine WEA noch deutlich hörbar sein. 

      Zur Einordnung:


      Für den Schutz vor Geräuschbelastungen gibt es allgemein eine Verwaltungsvorschrift, die die Lärmbelastung in verschiedenen Siedlungsformen (z.B. Wohn- oder Gewerbegebieten) regelt. In Wohngebieten darf die Lärmbelastung nachts nicht größer als 35 db sein. Dies muss bei der Genehmigung von WEAs berücksichtigt werden.

      Ein Teil des Widerstandes beruht auch auf dem Gefühl der mangelnden Teilhabe. Der wirtschaftliche Profit, der durch die Aufstellung der WEAs erzielt wird, kommt oft nur wenigen zu Gute. Vor allem den Grundstückseignern, den Investoren und den Betreibern der Anlagen. Die Einschränkungen durch die WEAs betreffen aber einen weitaus größeren Personenkreis. Zur Lösung mancher Konflikte kann lokal auch eine Beteiligung der Menschen vor Ort an der Planung, aber auch den Gewinnen der Anlagen, beitragen (vgl. Fachagentur Windenergie).