Kurs: Technik, Energie und Nachhaltigkeit | OnCourse UB

  • Lektion 5

    • Rohstoffe und Biogaserträge

      Zur Biogasproduktion werden, wie bereits besprochen, verschiedenste Rohstoffe genutzt. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Rohstoffe, wie Gülle, Mais oder Holz, in ihren Biogaserträgen.

      Die starke Zunahme des Anbaus von Mais-Monokulturen als Energiepflanzen versteht sich als Einnahmequelle für Landwirte, die einen hohen Biogasertrag mit dem Mais erwirtschaften können. Dieser beträgt mehr als das Vierfache einer Schweine-/Rindergülle. Im Vergleich dazu haben aber auch Bioabfälle und Speisereste ein sehr hohes Gasbildungspotential, welches oberhalb von Geflügelmist liegt.
      Die "Durchwachsende Silphie" wurde bereits zu Beginn des Kapitels als Energiepflanzenalternative vorgestellt. Sie hat im Vergleich zum Mais ein respektables Biogasbildungspotential, der Silphieertrag liegt nur 10-20% unterhalb der des Maises (vgl.: Fachverband Biogas). Zudem steht der geringeren Gasausbeute der Silphie erhebliche Vorteile gegenüber: Es handelt sich um eine bodenbedeckende Dauerkultur und die Pflanze hat eine viel höhere Trockenresistenz als der Mais. Die Pflanze fördert die Humusbildung und dient als Bienenweide. Nichtsdestotrotz wurde die Förderung von Biogasanlagen, die vorwiegend Energiepflanzen vergären, sogenannte NaWaRo-Anlagen mit der Novellierung des EEG sukzessive zurückgefahren.

      Maisanbau für Biogas

      Der Grund des Zurückdrängens des starken Maisanbaus für Biogasanlagen ist die ungewünschte Auswirkung der „Vermaisung“ der Landschaft. Damit gemeint ist die starke Konzentration des Energiepflanzenanbaus auf den Mais. Dieses hat viele ungewünschte Folgewirkungen, wie eine erhöhte Stickstoffauswaschung, Erosion in Mittelgebirgsstandorten nach Starkregen und der Rückgang der Humusanteile im Boden.

      Der politische Wille in der EU richtet sich daher in der Zukunft auf die bevorzugte Reststoffnutzung in Biogasanlagen. 

      Kritisch sind die neuen Regelungen nach der RED III zur Treibhausgasbilanzierung ab 2026 für ältere Biogasanlagen. So sieht die RED III zukünftig vor, dass Biogasanlagen zwischen 2 und 10 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung, die bereits vor Ende 2020 in Betrieb waren, 80% Treibhausgasminderung nach 15 Betriebsjahren und frühestens ab 2026 erfüllen müssen. Dies ist Voraussetzung, um weiterhin förderfähig zu sein, also EEG-Vergütung zu erhalten. Dies betrifft damit alle größeren Biogasanlagen, die bis 2011 ans Netz gegangen sind. Biogasanlagen, die bisher vor allem nachwachsende Rohstoffe (= Energiepflanzen) eingesetzt haben, müssen vermehrt auf Substrate (= Rückstände aus der Tierhaltung, biogene Abfälle) umstellen, die eine höhere Treibhausgasminderung aufweisen. 

      Das Problem: Diese stehen unter Umständen nicht immer ausreichend zur Verfügung oder sind aufgrund der bisherigen Anlagenkonzeption nicht ohne weiteres technisch einsatzbar. Deshalb führt gegenwärtig die Transformation von Alt-Biogasanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, in nicht wenigen Fällen zur Schließung der Biogasanlagen. Bei aller Kritik der Gefährdung des Weiterbetriebes von Altanlagen unter neuen Förderbedingungen wird RED III der geschilderten Problematik des bisher einseitigen Energiepflanzenanbaus in Monokulturen gerecht. 

      In der RED III ist unter anderem festgelegt worden, dass die Bioenergiepolitik in der EU dem Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse angepasst werden muss. Dieses Prinzip zielt darauf ab, die Ressourceneffizienz der Biomassenutzung zu erreichen, indem der stofflichen Nutzung der Biomasse, wo immer möglich, der Vorrang vor der energetischen Nutzung eingeräumt wird.

    • Kaskadennutzung von Holz
      Das Kaskadennutzungsprinzip verlangt die vorrangige strukturelle und stoffliche Nutzung von Holz und entspricht dem EU-Hierarchieprinzip in der Abfallwirtschaft der vorrangigen stofflichen Verwertung. Holzkaskaden können mindestens eine aber auch mehrere stoffliche Nutzungen enthalten, bevor eine energetische Nutzung erfolgen sollte. Ein Beispiel für eine mehrfache Holz-Kaskadennutzung zeigt das folgende Bild:


    • Trotz der Priorität der stofflichen Altholznutzung bestätigt die RED III, dass die Energiegewinnung aus Holz zu den Erneuerbaren Energien gerechnet wird und als Erneuerbare Energie gefördert werden kann. Um den Wald zu schützen, hat man sich im Rahmen von RED III auf Kriterien für Biomasse geeinigt, die sicherstellen, dass nur naturverträglich gewonnenes Energieholz gefördert wird. Die in Deutschland in den letzten Jahren kritisch diskutierte weitere Nutzung von Pelletheizungen und Scheitholzheizungen befindet sich in diesem Regelungsbereich. Die Holzverbrennung zählt weiterhin als Erzeugung Erneuerbarer Energie, d.h. die EU-Mitgliedstaaten dürfen die Holzverbrennung in ihren Erneuerbaren-Energiemix einrechnen. Aber Rundholz in sogenannter „Industriequalität“, welches zur Energieerzeugung verbrannt wird, wird nicht mehr direkt subventioniert.

      Urwälder und alte Wälder

      Holz aus sogenannten „alten Wäldern“ hat weitere Auflagen zu erfüllen, wenn es für die energetische Nutzung vorgesehen ist. Die genaue Definition von „altem Wald“ ist den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überlassen. Dazu zählen Primärwälder/Urwälder, Wälder mit viel Artenreichtum, artenreiches Grünland, Feuchtgebiete und Moore. Sie sollen durch diese Regelung vor übermäßiger Holzernte geschützt werden. Daneben müssen Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen aus forstwirtschaftlicher Biomasse eine Zuverlässigkeitserklärung ausstellen, dass Wald-Biomasse nicht aus vorher definierten No-Go-Areas, wie alten Wäldern, stammt.