Das Stromeinspeisungsgesetz bewirkte eine Zunahme der
Mengen, die durch Windkraft, Photovoltaik und Biogas erzeugt wurden (Angaben in
GWh pro Jahr; Werte in % sind Anteil an der Gesamtstromerzeugung in
Deutschland):

Die durch Windkraft, Biogas- und Photovoltaikanlagen
produzierte Strommenge vervielfachte sich. Im Jahr 2000 wurden etwas mehr als
5% des Stroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt, wobei nach wie vor der Anteil
der Wasserkraft am größten war. Im Jahre 1992 wurde die Agenda 21 verabschiedet
(siehe Kapitel 1), die auch Absichtserklärungen zur Reduktion von
CO2-Emissionen enthielt. Im Jahr 1997 wurde dann das Kyoto-Protokoll
verabschiedet, das den Abschluss einer UN-Konferenz in der namensgebenden Stadt
bildete und die Bekämpfung der globalen Erwärmung zum Ziel hatte. Hier verpflichteten
sich Staaten ihre Treibhausgasemissionen um 5,2% bezogen auf die Werte von 1990
zu reduzieren.

Deutschland verpflichtete sich auf 21%. Die Rot-Grüne
Bundesregierung aus SPD und Bündnis 90 die Grünen, unter der Führung von
Bundeskanzler Gerhard Schröder, die 1998 gebildet wurde, initiierte verschiedene
Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren Energien. Beide Parteien, besonders
die Grünen, standen der Atomkraft kritisch gegenüber. Auch die fossilen
Energieträger wurden von den Grünen deutlich kritischer betrachtet als von den
anderen Parteien. 1999 beschloss diese
Bundesregierung das 100.000-Dächer-Programm.
Dieses regelte zinsvergünstigte Darlehen und Vergütungen von 99 Pfennig (ca. 50 Cent) pro Kilowattstunde für Solaranlagen, die in der Spitze mindestens eine
Kilowattstunde Leistung erreichten. Zum Vergleich: der damalige Strompreis
betrug durchschnittlich 16,5 Cent, das Programm war also eine drastische
Subventionierung. Die Regelung galt für private und gewerbliche Antragssteller.
Sie hatte zum Ziel Dachflächen für die Gewinnung von Sonnenenergie zu nutzen
und insgesamt 100.000 Anlagen bis 2004 zu fördern.
In der Folge initiierte die Rot-Grüne-Bundesregierung das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches 2000 durch den Bundestag verabschiedet
wurde und das Stromeinspeisungsgesetz ersetzte. Die Vergütung pro Kilowattstunde Strom aus Sonne, Wind und
Biogas wurde auf 50 Cent angehoben und auf 20 Jahre festgeschrieben.
EEG Umlage
Die Differenz aus erzieltem Strompreis, der deutlich unter
50 Cent pro Kilowattstunde lag, wurde durch die Verbraucher getragen. Dieses
Prinzip wurde als Umlage bezeichnet. Die Umlage wurde natürlich größer, je mehr
erneuerbarer Strom eingespeist wurde. Das bedeutet, dass die Mehrkosten durch
die Erneuerbaren Energien durch die privaten und gewerblichen Endverbraucher
von Strom getragen wurden. Hier ist zu sehen, wie sich die Umlage von 2010 bis
2022 entwickelte und welche Strommenge produziert wurde:

(Grafik:© BMWI, Infografik EEG-Reform)
Das EEG hatte drastische Auswirkungen auf die Installation von Anlagen für Erneuerbare Energien. Es bewirkte auch, dass die entsprechenden Technologien mit höherem Tempo weiterentwickelt wurden. Das Gesetz wurde in der Folge mehrfach novelliert. Schon im ersten EEG wurden einige Unternehmen von der Umlage befreit, weil diese besonders viel Strom benötigten und durch die zusätzlichen Kosten in ihrer Konkurrenzfähigkeit eingeschränkt sein könnten. Die Anzahl der Unternehmen, für die das galt, wurde 2012 drastisch erhöht, wodurch auch die Umlage für alle anderen Endverbraucher stieg. Die Umlage wurde 2022 abgeschafft, sie wird seitdem vom Bund getragen.
Mittlerweile werden über 60% des Stroms in Deutschland aus Erneuerbaren Energien gewonnen. Eine erneute Novelle des EEG von 2023 sieht
vor, dass sich dieser Wert bis 2030 auf 80% erhöht.

In den folgenden Kapiteln werden die verschiedenen
Technologien vorgestellt und unter verschiedenen Aspekten der Nachhaltigkeit
etwas intensiver beleuchtet als die Technologien, die nicht zu den Erneuerbaren
Energien gezählt werden.