Kurs: Grundlagen und Perspektiven der Energiewende | OnCourse UB

  • Lektion 5

    • Politische Förderung von Erneuerbaren Energien – die Energiewende

      Seit den 60er und 70er Jahren werden die Umweltauswirkungen des Handelns moderner Gesellschaften intensiv diskutiert. In Westdeutschland gab es neben den Diskussionen um die Gefahren der Kernenergie auch Diskussionen um Bergbau und Kohlekraftwerke. Gleichzeitig werden zunehmend die Auswirkungen von menschlichen Eingriffen in die natürlichen Prozesse spürbar (Siehe Kapitel 1 und 2). Vorschläge Energie mittels anderer Technologien als Verbrennung fossiler Energieträger und die Nutzung der Atomkraft zu gewinnen, gab es schon in den 1980er Jahren. Im Zuge dessen gab es auch in Deutschland seit den 90er Jahren Bestrebungen der Exekutive Erneuerbare Energien als Alternative zur Verbrennung fossiler Energieträger und die Nutzung der Atomkraft zu fördern. In beiden Teilstaaten wurde die Energiewirtschaft finanziell unterstützt, u.a. durch:

      • Unterstützung der Forschung und Entwicklung, z.B. der Bau von Versuchskraftwerken
      • Bezuschussung des Bergbaus
      • Subventionierung des Strompreises (besonders in der DDR) 

      Die Zusammensetzung der Energieträger in West- und Ostdeutschland sah 1989 so aus:



      Die Idee Energie, vor allem Strom, vermehrt aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen, gewann damals an Zulauf.

    • Das Stromeinspeisungsgesetz bewirkte eine Zunahme der Mengen, die durch Windkraft, Photovoltaik und Biogas erzeugt wurden (Angaben in GWh pro Jahr; Werte in % sind Anteil an der Gesamtstromerzeugung in Deutschland):

      Die durch Windkraft, Biogas- und Photovoltaikanlagen produzierte Strommenge vervielfachte sich. Im Jahr 2000 wurden etwas mehr als 5% des Stroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt, wobei nach wie vor der Anteil der Wasserkraft am größten war. Im Jahre 1992 wurde die Agenda 21 verabschiedet (siehe Kapitel 1), die auch Absichtserklärungen zur Reduktion von CO2-Emissionen enthielt. Im Jahr 1997 wurde dann das Kyoto-Protokoll verabschiedet, das den Abschluss einer UN-Konferenz in der namensgebenden Stadt bildete und die Bekämpfung der globalen Erwärmung zum Ziel hatte. Hier verpflichteten sich Staaten ihre Treibhausgasemissionen um 5,2% bezogen auf die Werte von 1990 zu reduzieren. 


      Deutschland verpflichtete sich auf 21%. Die Rot-Grüne Bundesregierung aus SPD und Bündnis 90 die Grünen, unter der Führung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, die 1998 gebildet wurde, initiierte verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren Energien. Beide Parteien, besonders die Grünen, standen der Atomkraft kritisch gegenüber. Auch die fossilen Energieträger wurden von den Grünen deutlich kritischer betrachtet als von den anderen Parteien. 1999 beschloss diese Bundesregierung das 100.000-Dächer-Programm. Dieses regelte zinsvergünstigte Darlehen und Vergütungen von 99 Pfennig (ca. 50 Cent) pro Kilowattstunde für Solaranlagen, die in der Spitze mindestens eine Kilowattstunde Leistung erreichten. Zum Vergleich: der damalige Strompreis betrug durchschnittlich 16,5 Cent, das Programm war also eine drastische Subventionierung. Die Regelung galt für private und gewerbliche Antragssteller. Sie hatte zum Ziel Dachflächen für die Gewinnung von Sonnenenergie zu nutzen und insgesamt 100.000 Anlagen bis 2004 zu fördern.

      In der Folge initiierte die Rot-Grüne-Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches 2000 durch den Bundestag verabschiedet wurde und das Stromeinspeisungsgesetz ersetzte. Die Vergütung pro Kilowattstunde Strom aus Sonne, Wind und Biogas wurde auf 50 Cent angehoben und auf 20 Jahre festgeschrieben.

      EEG Umlage

      Die Differenz aus erzieltem Strompreis, der deutlich unter 50 Cent pro Kilowattstunde lag, wurde durch die Verbraucher getragen. Dieses Prinzip wurde als Umlage bezeichnet. Die Umlage wurde natürlich größer, je mehr erneuerbarer Strom eingespeist wurde. Das bedeutet, dass die Mehrkosten durch die Erneuerbaren Energien durch die privaten und gewerblichen Endverbraucher von Strom getragen wurden. Hier ist zu sehen, wie sich die Umlage von 2010 bis 2022 entwickelte und welche Strommenge produziert wurde:


      (Grafik:© BMWI, Infografik EEG-Reform)

      Das EEG hatte drastische Auswirkungen auf die Installation von Anlagen für Erneuerbare Energien. Es bewirkte auch, dass die entsprechenden Technologien mit höherem Tempo weiterentwickelt wurden. Das Gesetz wurde in der Folge mehrfach novelliert. Schon im ersten EEG wurden einige Unternehmen von der Umlage befreit, weil diese besonders viel Strom benötigten und durch die zusätzlichen Kosten in ihrer Konkurrenzfähigkeit eingeschränkt sein könnten. Die Anzahl der Unternehmen, für die das galt, wurde 2012 drastisch erhöht, wodurch auch die Umlage für alle anderen Endverbraucher stieg. Die Umlage wurde 2022 abgeschafft, sie wird seitdem vom Bund getragen.

      Mittlerweile werden über 60% des Stroms in Deutschland aus Erneuerbaren Energien gewonnen. Eine erneute Novelle des EEG von 2023 sieht vor, dass sich dieser Wert bis 2030 auf 80% erhöht.


      In den folgenden Kapiteln werden die verschiedenen Technologien vorgestellt und unter verschiedenen Aspekten der Nachhaltigkeit etwas intensiver beleuchtet als die Technologien, die nicht zu den Erneuerbaren Energien gezählt werden.