Tschernobyl und Fukushima
In
Tschernobyl, auf dem Gebiet der heutigen Ukraine, damals Sowjetunion, wurden Sicherheitseinrichtungen
des Kraftwerks außer Kraft gesetzt, um einen Versuch durchzuführen. In der
Folge kam es zu einer Explosion, bei der viel Radioaktivität freigesetzt wurde.
Das Verhalten wird allgemein als menschliches Versagen zusammengefasst. Erhöhte
Radioaktivität konnte damals auch in entfernten Teilen Europas gemessen werden,
weil Cäsium-Isotope in die Atmosphäre gelangten und an anderen Stellen mit dem
Regen niedergingen. Unmittelbar starben bei der Katastrophe 40 - 50 Menschen, die
sich in den Tagen nach der Katastrophe in der Nähe des
Reaktors aufhielten, um die Schäden einzudämmen. Wie viele Menschen darüber
hinaus an den Folgen der Katastrophe starben ist umstritten. 4.000 Tote in der
Folge gelten als relativ gesichert. Es gibt aber auch Quellen, die von bis zu
100.000 Toten in Folge der freigesetzten Strahlung ausgehen. Allein 4.000 Fälle
von Schilddrüsenkrebs werden auf die freigesetzte Strahlung zurückgeführt. Der Bereich
um das Kraftwerk ist bis heute Sperrgebiet. Ca. 135.000 km2 in der Ukraine,
Belarus und Russland gelten bis heute als kontaminiert und werden radiologisch
kontrolliert (vgl. WHO und BMUV).
Die Katastrophe von Fukushima in Japan wurde durch einen
Tsunami ausgelöst. Eine große Welle beschädigte das an der Küste gelegene
Kraftwerk, wodurch es zu Kernschmelzen an drei Reaktorblöcken kam. Es wird
geschätzt, dass zwischen 730 und 1.260 Menschen durch unmittelbare
Strahlenbelastung, aber vor allem durch die Folgen der Evakuierung, die zum
Schutz der Bevölkerung durchgeführt wurden, gestorben sind. Weiterhin sind
Wasser und Boden der Umgebung radioaktiv belastet. Es wird angenommen, dass der
Unfall verhältnismäßig glimpflich ablief. Die Verteilung der Strahlung hätte zu
anderen Jahreszeiten und Witterungsverhältnissen viel schlimmer ausfallen
können. (Evangeliou et al., 2014)
Lagerung von Abfällen
Die Brennelemente sind nach ihrer Benutzung im Atomreaktor weiterhin radioaktiv und müssen auf gesicherte Art und Weise transportiert und gelagert werden. Auch beim Rückbau von Atomkraftwerken fällt radioaktiv belastetes Material an, welches gesondert behandelt und gelagert werden muss. Zum Teil kann das Material auch wieder aufbereitet werden und radioaktives Material für die Herstellung neuer Brennelemente genutzt werden. An sich zerfallen radioaktive Isotope irgendwann komplett und geben dann keine Strahlung mehr ab. Die Halbwertszeit gibt an wie lange es dauert, bis nur noch die Hälfte des Materials vorhanden ist. In der untenstehenden Tabelle sind die Halbwertszeiten verschiedener Isotope angegeben, die in den Brennstäben zurückbleiben.

Diese Lagerung muss also auf sehr lange Zeiträume angelegt
sein, weil in den Brennelementen Isotope vorhanden sind, die sehr langsam
zerfallen und für diese Zeit radioaktive Strahlung freisetzen.
Es wird
zusätzlich zwischen schwach, mittel- und starkradioaktiven Abfällen
unterschieden. Besonders für die starkradioaktiven Abfälle, sogenannte HAW
(engl. High active waste), ist die Identifizierung eines geeigneten Endlagers
komplex.
Um die Strahlung des Atommülls abzuschirmen, ist es
notwendig, den Atommüll unterirdisch zu lagern. Da die Lagerung über sehr lange
Zeit erfolgen muss, ist klar, dass die Umgebung in dieser Zeit stabil bleiben
muss und sich möglichst nicht verändern darf. Dafür muss auch gewährleistet
sein, dass die Umgebung durch die von den Abfällen freigesetzte Wärme nicht
verändert. Prinzipiell sind drei
Gesteine als Umgebung, sogenannte Wirtsgesteine, für Atommüll geeignet:
Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein (z.B. Granit).

Zusätzlich gibt es zahlreiche Ausschlusskriterien für die
Umgebung eines Endlagers. Diese sind u.a. seismische Aktivität (also Erdbeben),
Vulkanismus und geologisch aktive Störungszonen (z.B. Senkung und Hebung von
Bergen) (vgl. Rettich & Rentrop (2022)).