Bei den Planungsverfahren kommen Ausschlusskriterien zum Tragen, die Flächen grundsätzlich als Windkraftstandorte ausschließen. Dazu zählen Flächen, die Mindestabstände zu Wohnhäusern vorschreiben. Hier können die Bundesländer seit 2020 einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden vorschreiben.
Die aktuellen Regelungen in den Bundesländern werden sehr unterschiedlich gehandelt. In der Praxis werden von 400 m Abstand bis zu 2000 m im Extremfall in Bayern nach der 10-H-Regel (10 x Höhe der Windenergieanlage) gefordert. Die 10-H-Regel wurde in Bayern 2022 gelockert, denn ein 200 Meter hohes Windrad musste demnach einen Mindestabstand von zwei Kilometern (10 × 200 m) haben. Diese Regelung führte zu einer starken Bremse beim Ausbau der Windkraft in Bayern (vgl.: Knopp 2023).
Schritte bis zur Anlagengenehmigung
Die Zulassung von Windenergieanlagen erfolgt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ein solches ist für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe immer erforderlich (vgl.: Fachagentur Wind und Solar 2024). Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren hervorgerufen werden können sowie dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Je nach der geplanten Anlagenanzahl wird gemäß BImSchG ein reguläres Verfahren oder ein vereinfachtes Verfahren unterschieden. Bei Windparks ist unter Umständen die standortbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung vorzuschalten. Auch das Bau-, Straßen- und Luftverkehrs- sowie Naturschutzrecht sind beim Genehmigungsverfahren relevant. Antragsteller müssen neben detaillierten Angaben zur Bauplanung und zu den geplanten elektrischen Anlagen Gutachten zu Schallentwicklung, Schattenwurf, Sichtbarkeit und Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie zu ökologischen Einflüssen des Projekts vorlegen (vgl.: Bundesverband Windenergie 2024).
Beispiel Genehmigungsverfahren Hessen
Im folgenden Video finden Sie das vorher beschriebene Vorgehen anhand des Beispiels für das Verfahren vom Bau von Windenergieanlagen im Bundesland Hessen.
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Neben Bundesrecht werden bei den Abständen zu Wohngebieten, Verkehrswegen oder Gewässern auch die Gesetzgebungen der Länder wirksam. In diesen können etwa Höhenbegrenzungen festgelegt sein. Als weitere Instanzen wirken Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und die Bauämter der Gemeinden bei der Genehmigung mit.
Beschleunigung von Genehmigungen
Durchschnittliche dauerte der Planungsprozess für Windenergieanlagen in Deutschland in der Vergangenheit 4 bis 5 Jahre (vgl.: Bundesverband Windenergie 2024).
Als planungszeit-verkürzende Maßnahme diente kürzlich die EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577). Mit ihr wurden alle bis zum 30. Juni 2024 begonnenen Planungsverfahren zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze verkürzt. Ein weiterer Beschleuniger ist das in Deutschland 2024 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III). Dieses sieht die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Photovoltaik-Anlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher vor. Die Bundesregierung hat dazu das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ 6. Juni 2024 verabschiedet. Die Maßnahmen flossen ein in die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), verabschiedet am 14. Juni 2024.