Agri-Photovoltaik und Balkonkraftwerke

Zu den Freiflächenanlagen zählt als Sonderform die sogenannte Agri-Photovoltaik. Sie bietet für Landwirte auf Acker-, Dauerkultur-, mehrjährigen Kultur- und Grünlandflächen, die kein Moorboden sind, eine zusätzliche Einnahmequelle (Doppelernte). Voraussetzung für diese Förderkategorie ist, dass die Flächen weiterhin überwiegend landwirtschaftlich bewirtschaftet werden und sie die Anforderungen erfüllen, die in Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85c EEG 2023 an sie gestellt werden. Dazu zählen bestimmte naturschutzrelevante Vorgaben.
Bei dieser multifunktionalen Flächennutzung kann – durch erhöhte Aufständerung oder vertikale Montage der Module – dieselbe Fläche sowohl für die Stromerzeugung als auch für einen landwirtschaftlichen Anbau genutzt werden. Dieses wird durch die vertikale Montage, z.B. als Zaun, oder durch die horizontale Aufständerung in lichter Höhe und Bewirtschaftung darunter erreicht. Dabei bleibt der Nutzpflanzenanbau die Hauptnutzung, während begleitend Solarstrom erzeugt wird.
Die Synergieeffekte für Obstbau oder Gemüsebau unter Agri-PV sind Hagelschutz, Frostschutz und Reduktion von Dürreschäden durch Beschattungseffekte.
Agri-PV-Anlagen sind über das EEG 2023 grundsätzlich auf allen Ackerflächen, Flächen mit Dauerkulturen und Grünlandflächen förderfähig (ausgenommen Moorböden und Naturschutzgebiete).

Das von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket sieht vor, dass mindestens 50% des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Dies reduziert den Druck auf landwirtschaftliche Flächen. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird gedeckelt auf 80 Gigawatt bis 2030 und auf 177,5 GW bis 2040.
Agri-PV, extensive Agri-PV (PV Anlagen, die durch besondere Bauweise die Artenvielfalt fördern), Floating-PV (schwimmende), Moor-PV und Parkplatz-PV erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment mit einer höheren Förderung (Höchstwert 9,5 ct/kWh) und ein eigenes Ausschreibungsvolumen (anfänglich 500 MW; jährlich ansteigend um weitere 500 MW). Parkplatz-PV-Anlagen werden im Rahmen dieses Ausschreibungssegments dabei privilegiert gefördert (Pressemitteilung des BMWK, BMUV, BMEL vom 16.8.2023).
Landwirte, deren Moorflächen im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen wiedervernässt werden, können durch Moor-PV oder Paludikulturen (landwirtschaftliche Nutzung von Mooren) dauerhafte attraktive Einnahmequellen aufbauen. In 2024 soll im EEG per Verordnung eine weitere Variante eingeführt werden, die Biodiversitäts-PV, eine besonders naturverträgliche Variante der Freiflächen-PV.