Die Entscheidungsfindung durch einen gewählten Stadtrat und Bürgermeister*in, wie sie in der süddeutschen Ratsverfassung vorgesehen ist (vgl. Lektion 12.2), ist ein Ausdruck der in Deutschland vorherrschenden repräsentativen Demokratie. Im Kontrast dazu wird mit direkter Demokratie die unmittelbare politische Macht aller Bürger*innen bezeichnet, wie sie etwa in der Schweiz stark verbreitet ist (vgl. Fallstudie zu Kapitel 6). Auch in Deutschland sind mittlerweile auf kommunaler Ebene direktdemokratische Elemente als Ergänzung der repräsentativen Demokratie verbreitet:
Bürgerbegehren: Eine Zahl an Bürger*innen, mit der ein festgelegtes Mindestquorum erfüllt wird (meist zwischen 5-10% der Wahlberechtigten) können einen Vorschlag unterbreiten, der im Stadtrat zur Abstimmung gebracht werden muss.
Bürgerentscheid/Referendum: Es findet eine Abstimmung aller Bürger*innen statt, welche die gleiche Wirkung wie ein Stadtratsbeschluss hat. Auch hier gibt es häufig Mindestquoten, um zu gewährleisten, dass nicht eine kleine Minderheit von Interessierten der ganzen Stadt ihren Willen aufzwingt. Etwa: 50% der Wahlberechtigten müssen sich an der Abstimmung beteiligen, oder: die Ja-Stimmen müssen mindestens 30% der Wahlberechtigten entsprechen (die Details variieren zwischen den deutschen Ländern).
Kritik an Beteiligungsverfahren kommt aus zwei Richtungen. Arnsteins (1969) „Leiter der Partizipation“ (siehe Grafik "Arnsteins Modell") wird vor allem benutzt, um darauf hinzuweisen, dass mit vielen Beteiligungsverfahren keine wirkliche Übertragung von Entscheidungsmacht verbunden ist, sondern in verschiedenen Ausprägungsgraden nur so getan wird, als ob die Bürgerinnen und Bürger an Planungsentscheidungen beteiligt werden, während sie in Wirklichkeit eher manipuliert oder beschwichtigt werden (auf niedrigen bzw. mittleren Stufen der Leiter). Gerade bei formellen Beteiligungsverfahren kann leicht der Eindruck entstehen, dass es zwar Anwendungsmöglichkeiten der Bürger*innen gegenüber geplanten Vorhaben gibt, dass diese aber folgenlos bleiben, weil die Verwaltung sie nicht wirklich ernst und zum Anlass für Änderungen der Flächennutzungs- oder Bebauungspläne nimmt. Das Modell von Arnstein enthält die normative Annahme, dass Beteiligung umso „echter“ und besser ist, je mehr sie auch tatsächliche direkte Entscheidungsmacht der Beteiligten bereitstellt.
Die Leiter der Bürgerbeteiligung nach Sherry R. Arnstein. Quelle: : WBGU (2016) Abb 2.5-3 S. 115 nach Arnstein (1969).
Auf der anderen Seite werden in Wissenschaft und Politik aber auch eine Reihe von Gründen diskutiert, warum mehr direkte Entscheidungen von Bürger*innen nicht automatisch gut sind, sondern auch mit Nachteilen bezüglich der Qualität und der Gerechtigkeit der Ergebnisse verbunden sein können, zumindest aber auch gegenüber einer repräsentativen Demokratie mit durch die Verwaltung vorbereiteten Entscheidungen durch den Stadtrat einige handfeste Nachteile haben.
Das Partizipationsparadox im Planungsverlauf (nach SenStadt, 2012).
Ein Problem sind die langen Zeithorizonte bei stadtplanerischen Fragen, die zu einem „Beteiligungsparadox“ führen (siehe Grafik "Planungsprozesse"): Am Anfang der Planungen, wenn noch große Einflussmöglichkeiten bestehen, interessieren sich die meisten Menschen nicht dafür, weil die Realisierung eines Projekts noch Jahre oder Jahrzehnte weg ist. Richtig wahrgenommen werden viele Entwicklungen erst, wenn sie kurz vor der Realisierung stehen bzw. wenn „die Bagger schon rollen“ – dann ist es aber zu spät, noch konstruktiv Einfluss auf die Planung zu nehmen, so dass Partizipation oft eine Protest-, Veto- oder Verhinderungsfunktion hat.
NIMBY
Not In My Backyard! Während viele Bürger*innen zwar prinzipiell die Energiewende, gute Verkehrsinfrastruktur oder den Wohnungsbau befürworten, werden konkrete Veränderungen in der eigenen Stadt oder Nachbarschaft oft abgelehnt, weil sich komplexe Bauvorhaben für Jahre hinziehen und den Alltag beeinträchtigen oder weil man durch die Entwicklungen Nachteile für sich sieht (vgl. Glaeser, 2011). Z. B. hat Berlin 2014 in einem Volksentscheid beschlossen, dass das Gelände des früheren Tempelhofer Flughafens (eine der größten innerstädtischen Freiflächen Europas und beliebt für Freizeitaktivitäten) nicht bebaut werden darf. Kritiker*innen wenden ein, dass dabei aber nicht entschieden wurde, wo die in Berlin dringend benötigten Wohnungen stattdessen entstehen sollen.
Eine weitere kritische Frage ist, wer sich überhaupt an Bürgerbegehren, Volksentscheiden und anderen Formen der direkten Einflussnahme beteiligt – typischerweise nämlich weit weniger Menschen als die, welche an Wahlen teilnehmen und daher zumindest prinzipiell von Stadträten oder Parlamenten vertreten werden. Hier zeigt politikwissenschaftliche Forschung, dass direkte Demokratie und informelle Partizipationsverfahren im Vergleich zur repräsentativen Demokratie eher dazu führen, dass Interessen der gebildeten Mittelschicht durchgesetzt werden, während sich Menschen mit geringen Einkommen oder mit Migrationshintergrund eher wenig bei solchen Prozessen beteiligen (Merkel, 2014; SenStadt, 2012).
Diese Befunde und kritischen Einwände sprechen sicher nicht dagegen, mit Demokratieinnovationen jenseits von gewählten Stadträten und Bürgermeister*innen zu experimentieren, man muss aber Wege finden, die genannten Probleme (NIMBY-ismus, Interessendurchsetzung privilegierter Bevölkerungsgruppen) zu adressieren. Ein Beispiel stellen wir in der nächsten Lektion vor.
Glaeser, E. (2011). Triumph of the city: How our greatest innovation makes us richer, smarter, greener, healthier, and happier. Penguin Books.
Merkel, W. (2014). Direkte Demokratie: Referenden aus demokratietheoretischer und sozialdemokratischer Sicht. Bonn/Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung. http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/10581.pdf
WBGU (2016). Der Umzug der Menschheit. Die transformative Kraft der Städte. Hauptgutachten 2016. Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen der Bundesregierung. Verfügbar unter wbgu.de