Instrumente zur Reduzierung des Flächenverbrauchs

Die Begrenzung des urbanen Flächenverbrauchs ist natürlich ein wesentliches Ziel, das durch das Leitbild der kompakten 15-Minuten-Stadt, das wir in der vorherigen Lektion kennen gelernt haben, erreicht werden soll, verbunden mit zwei Grundprinzipien:

  • Innen- vor Außenentwicklung: Dieses Prinzip wurde 2013 durch das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten im Bau- und Planungsrecht verankert. Es besagt, dass die Schließung von Baulücken und die Nachverdichtung und Umnutzung von bestehenden Bauten Vorrang vor der Entwicklung neuer Siedlungen „im Außenbereich“ (also an den Grenzen der bestehenden Stadtfläche) haben. Dies soll aber nicht auf Kosten von Grün- und Wasserflächen innerhalb der bestehenden Stadtstruktur gehen, die im Sinne des Konzepts der Schwammstadt (siehe Kapitel 4) ebenfalls ausgebaut werden sollen – diese Parallelität wird oft als doppelte Innenentwicklung bezeichnet.
  • Flächenkreislaufwirtschaft: Langfristig ist das Ziel, dass jede Stadtentwicklung nur im Rahmen der bereits bestehenden Siedlungsflächen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Flächenrecycling stattfindet: Brach-, Konversions- und mindergenutzte Flächen (z.B. ehemalige Industriegebiete, Bahnflächen, Kasernen oder andere militärisch genutzte Areale) werden wiederaufbereitet und neu genutzt. Dazu gehören Altlasten- und Rückbaumanagement, ggf. Zwischennutzungen und eine qualitäts-volle Neuplanung und -bebauung im Bestand.

Zur Umsetzung des 30-Hektar-Ziels werden unter anderem die folgenden stadtplanerischen, baurechtlichen, fiskalischen und kommunalpolitischen Gestaltungsinstrumente diskutiert:


Zuletzt geändert: Donnerstag, 2. April 2026, 10:34