Gliederung des Abschnitts

  • In der quantitativen Forschung wird unterschieden zwischen den Haupt- und Nebengütekriterien, wobei die Nebengütekriterien im Gegensatz zu den Hauptgütekriterien als erstrebenswert jedoch nicht zwangsläufig notwendig gelten. Im Folgenden findet sich eine kurze Übersicht über die verschiedenen Gütekriterien in Anlehnung an Döring und Bortz (2016). Eine ausführlichere Darstellung findet sich im Bereich der Quantitativen Auswertungsmethoden.


    Hauptgütekriterien

    Objektivität meint, dass das Testergebnis unabhängig von der Person ist, die den Test leitet. Objektivität lässt sich zudem differenzieren in Durchführungs-, Auswertungs- und Interpretationsobjektivität. 

    Reliabilität bezieht sich auf die Zuverlässigkeit bzw. Genauigkeit der Messung. Reliabilität meint somit, dass es keine oder nur eine geringe Verzerrung des Testwerts aufgrund des Messfehlers gibt. 

    Validität bezieht sich auf die Gültigkeit der Messung. Dies meint, dass das Merkmal was laut Testbezeichnung bzw. -beschreibung gemessen werden soll tatsächlich durch den Testwert gemessen wird. Im Kontext der Validität wird unterschieden in Inhalts- und Konstruktvalidität.


    Nebengütekriterien 

    Skalierung

    Das Kriterium der Skalierung bzw. Skalierbarkeit zielt darauf ab, dass ein Testwert als echter Messwert die empirischen Merkmalsausprägungen adäquat abbilden muss. Als erfüllt gilt dieses Kriterium in einem Test, wenn der Testwert mithilfe einer gültigen Verrechnungsvorschrift aus den einzelnen Test-Items gebildet wird. 


    Normierung 

    Die Normierung bzw. Eichung eines Tests meint das Vorliegen aktueller Testnormen, welches eine Einordnung individueller Testwerte ermöglicht. Unter Testnormen werden konkret durchschnittliche Testergebnisse von repräsentativen Vergleichsstichproben verstanden. Um die zuvor angesprochene Einordnung individueller Testwerte zu ermöglichen, erfolgt eine Überführung des Testrohwerts anhand der Normwerte in einen standardisierten Testwert (bspw. Prozentrang, z-Wert). 


    Testökonomie

    Ein Test gilt dann als ökonomisch, wenn er im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn, die folgenden Aspekte erfüllt: 

      • Beanspruchung einer kurzen Durchführungszeit
      • geringer Materialverbrauch
      • einfache Handhabung
      • Durchführbarkeit als Gruppentest
      • schnelle und bequeme Auswertung.


    Nützlichkeit

    Ein Test wird dann als nützlich bezeichnet, wenn dieser ein für die Forschung und/oder Praxis bedeutsames Merkmal misst, für welches bisher kein Test oder lediglich ein Test mit eingeschränkter Testgüte existierte.  

    Zumutbarkeit

    Die Zumutbarkeit eines Tests ist dann gegeben, wenn die Testpersonen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn keinen übermäßigen zeitlichen, körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt werden.


    Nicht-Verfäschbarkeit

    Das Kriterium der Nicht-Verfälschbarkeit gilt dann in einem Test als erfüllt, wenn das absichtliche Erzielen eines besonders guten oder besonders schlechten Testergebnis, welches weder als umplausibel noch als gefälscht auffällt, für Testpersonen kaum möglich ist. 


    Testfairness

    Der Aspekt der Testfairness zielt darauf ab, dass ein Test allen Personengruppen, in denen er anwendbar sein soll, Chancengleichheit bietet. Das heißt, dass keine Testpersonen aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen, ethnischen oder soziokulturellen Gruppenzugehörigkeit systematisch benachteiligt werden dürfen. In den aktuellen "Standards for Educational and Psychological Testing" wird dieses Kriterium in seiner Relevanz gleichrangig und somit fundamental wie die Hauptgütekriterien Reliabilität und Validität eingestuft. 



    Literatur

    Döring und Bortz (2016, S. 443-444)