Gesellschaftliche Integration
allein auf die Erwerbsarbeit zu beziehen, widerspricht ihrer Wertigkeit als
eine der drei zu bewältigenden gesellschaftlichen Aufgabenbereiche. Mit der
berufsbezogenen Leistungsethik liegt also eine systematische Verengung vor.
Dass diese Interpretation eine historische Vorgeschichte hat, die unter anderem
in der Reformation und der sich im Anschluss herausbildenden protestantischen
Ethik wurzelt, widerlegt den systematischen Irrtum nicht, sondern kann nur
dessen Hartnäckigkeit erklären (vgl. Fischer 2009, S. 33f.).