Unter- Teilziel
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Definition[1]
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Ziel
9:
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„Eine
widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige
Industrialisierung fördern und Innovation unterstützen“
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9.1
Infrastruktur
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Aufbau einer hochwertigen, verlässlichen,
nachhaltigen sowie widerstandsfähigen Infrastruktur auf regionaler sowie
grenzüberschreitender Ebene. Zur Unterstützung wirtschaftlicher Entwicklung
und dem menschlichen Wohlergehen. Schwerpunkt liegt dabei auf erschwinglichem
und gleichberechtigtem Zugang dieser Infrastruktur für alle.
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9.2
Industrialisierung
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Förderung einer
breitenwirksamen und nachhaltigen Industrialisierung. Bis 2030 soll der
Anteil der im Industriesektor Beschäftigten und der Anteil von Industrie am
Bruttoinlandsprodukt, entsprechend den nationalen Gegebenheiten der
jeweiligen Länder, erheblich gesteigert werden. Der Anteil in den am
wenigsten entwickelten Ländern soll dabei verdoppelt werden.
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9.3
Unternehmen
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Insbesondere in
Entwicklungsländern soll der Zugang kleiner (Industrie-) Unternehmen zu
Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbarer Kredite, gewährleistet
werden. So wird ihre Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöht.
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9.4
nachhaltige Modernisierung
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Bis 2030 sollen
Infrastrukturen modernisiert und die Industrie nachgerüstet werden, um sie
nachhaltig zu machen. Dies soll durch effizienteren Ressourceneinsatz und
durch die vermehrte Nutzung sauberer, umweltfreundlicher Technologien und
Industrieprozesse erfolgen.
Wobei alle Länder
Maßnahmen zur Anpassung entsprechend ihrer jeweiligen Kapazitäten ergreifen.
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9.5
wissenschaftliche Forschung
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Verbesserung
wissenschaftlicher Forschung sowie Ausbau von technologischen Kapazitäten der
Industriesektoren weltweit und insbesondere in den Entwicklungsländern. Daher
sollen bis 2030 u.a. Innovationen gefördert, die Anzahl der im Bereich
Forschung und Entwicklung tätigen Personen pro 1 Mio. Menschen erhöht und die
öffentlichen sowie privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung
beträchtlich angehoben werden.
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9
a) Unterstützung Infrastruktur
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Die Entwicklung
der angestrebten nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in den
Entwicklungsländern soll durch verstärkte finanzielle, technologische und
technische Unterstützung erleichtert werden. Unterstützt werden sollen
insbesondere afrikanische Länder, am wenigsten entwickelte Länder,
Binnenentwicklungsländer und kleine Inselentwicklungsländer.
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9
b) Unterstützung Innovation
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Unterstützung der
einheimischen Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den
Entwicklungsländern. Unter anderem durch die Sicherstellung eines
förderlichen politischen Umfelds für u.a. industrielle Diversifizierung und
Wertschöpfung von Rohstoffen.
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9
c) Internetzugang für alle
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Deutliche
Verbesserung bzw. Erweiterung des Zugangs zu Informations- und
Kommunikationstechnologie. Bis 2020 sollte in den am wenigsten entwickelten
Ländern ein universeller und erschwinglicher Internetzugang geschaffen
werden. (Update heute: 2023 hatten laut UN-Bericht 95 % der Weltbevölkerung
Zugang zu mobiler Breitbandabdeckung von 3G oder höher[2]) [JS1] [BS2]
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