Lerninhalt: Energiewende in Deutschland und der EU

1. Internationaler Rahmen

Neben den UN-Nachhaltigkeitszielen (insbesondere SDG 7 „bezahlbare und saubere Energie“ und SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“) ergibt sich die völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung zur Dekarbonisierung aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015. Ihm sind heute bis auf wenige Ausnahmen alle Staaten der Erde beigetreten.

Sein Kernziel ist, die Erderwärmung „deutlich unter 2 °C“ zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, sie auf 1,5 °C zu begrenzen.

Um dieses Ziel zu erreichen, legen alle Staaten national festgelegte Beiträge zur Emissionsreduzierung vor, die alle fünf Jahre aktualisiert und schritt-weise ambitionierter werden sollen. Fortschritte werden über ein gemeinsames Transparenz- und Berichtssystem verfolgt und im Global Stocktake (https://unfccc.int/topics/global-stocktake/about-the-global-stocktake/outcome-of-the-first-global-stocktake) alle fünf Jahre aggregiert, um die Fortschritte bei der Begrenzung und Bewältigung des Klimawandels zu beurteilen.

Wie wirksam ist das Pariser Abkommen?

Aus skeptischer Sicht kann man einwenden, dass die bisher vorgelegten nationalen Beiträge nicht ausreichen, sondern nur für eine Begrenzung der durchschnittlichen Erderwärmung auf 2,1-2,8 °C ausreichen, und das auch nur, wenn sie tatsächlich vollständig umgesetzt werden.

Auf der anderen Seite entfaltet das Abkommen durchaus seine Wirkung: Viele Gerichte verpflichten auf seiner Basis die nationalen Regierungen zu ambitionierteren Klimaschutzmaßnahmen (in Deutschland zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht 2021 in einer Entscheidung zum deutschen Klimaschutzgesetz. Außerdem verlangen viele Investmentfonds von Unternehmen, sich langfristig auf eine fossilfreie Energieversorgung einzustellen, was einen wesentlichen Hebel zur Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft darstellt (siehe Kapitel 10).

Auch aus dem Green Deal der Europäischen Union (https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en) und das in diesem Kontext verabschiedete Europäische Klimagesetz von 2021 ergibt sich für Deutschland die Verpflichtung, bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts eine CO2-neutrale Energieversorgung zu erreichen. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 55% sinken.

Das wohl wichtigste Instrument dafür ist das EU-weite System zum Handel mit CO2-Emissionsrechten. Wie es genau funktioniert, werden wir in Kapitel 10 erklären, aber die Grundidee ist, dass es eine Begrenzung der erlaubten Menge an CO2-Emissionen gibt, dass diese Menge mit der Zeit immer geringer wird und dass es deswegen immer teurer wird, aus fossilen Brennstoffen gewonnene Energie zu benutzen mit der Folge, dass andere Technologien im Vergleich wirtschaftlich attraktiver werden.

Somit werden Schritt für Schritt Öl- und Gasheizungen, Benzin- und Dieselmotoren sowie Kohle- und Gaskraftwerke durch Wärmepumpen, Elektromotoren und wasserstoffbasierte Brennstoffzellen bzw. Photovoltaik und Windkraftanlagen ersetzt, die auch mit der Zeit - so die Erwartung - immer billiger werden.

Grafik zum Green Deal der EU: zentrale Ziele wie Klimaschutz, saubere Energie, Kreislaufwirtschaft und faire Transformation.
Grafik zum Green Deal der EU: zentrale Ziele wie Klimaschutz, saubere Energie, Kreislaufwirtschaft und faire Transformation.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52019DC0640

Neben dem Emissionshandel verpflichtet die EU ihre Mitgliedsstaaten über verschiedene Richtlinien zur Energieeffizienz und - besonders relevant für Städte - zu Vorgaben zur Planung, zum Bau und zur Sanierung von Gebäuden (Gebäuderichtlinie von 2024), welche wiederum in der nationalen Gesetzgebung zur Anwendung kommen. Die EU-Klimaschutzverordnung legt für alle Wirtschaftszweige, die nicht unter den Emissionshandel fallen, in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindliche Emissionshöchstmengen für die Jahre 2021 - 2030 fest, wobei die Staaten sich untereinander Emissionsrechte verkaufen und zukaufen können.